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Treppenlift im Mehrfamilienhaus: 
Infos für Mieter / Vermieter

Nicht in jedem Mehrfamilienhaus ist ein Aufzug vorhanden. Auch vor den Kosten einer Außenaufzug-Nachrüstung scheuen sich viele Eigentümer. Der Treppenlift ist also eine gute Alternative, mit der sich gemeinschaftlich genutzter Wohnraum barrierearm gestalten lässt. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Mieter, Eigentümergemeinschaften sowie einzelne Vermieter im Miets-/Mehrfamilienhaus beachten müssen.

Recht auf barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum

Mieter in Deutschland haben zahlreiche Rechte. Dazu zählt unter anderem das Recht auf barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum. Übersetzt bedeutet das: Ist der Treppenlift medizinisch notwendig und wird dieser von einer Mietpartei gewünscht, müssen Eigentümer die bauliche Veränderung dulden. Lediglich bei Sicherheitsbedenken gibt es ein Vetorecht.

Wichtig:

  • Die Kosten sind in diesem Fall komplett durch die Mietpartei zu tragen.
  • Die Mieter müssen außerdem dafür Sorge tragen, dass der Lift nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgebaut wird.

Zuschüsse für Mieter möglich

Mieter haben die Möglichkeit, Zuschüsse wie den Pflegekassenzuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person zu nutzen, um den Treppenlift zu finanzieren. Auch ein KfW-Zuschuss ist möglich. Tipp: Prüfen Sie, ob ein ganz konkreter Kostenträger zuständig ist. Dies ist vor allem bei Unfallfolgen der Fall.

Alle Zuschüsse / Fördermittel

Treppenlift im Rahmen einer Modernisierung

Wird der Treppenlift auf Wunsch der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft eingebaut, müssen bzw. muss diese für die Kosten aufkommen. Die Eigentümergemeinschaft einer Immobilie muss der baulichen Veränderung mehrheitlich zustimmen

Ob eine Umlage der Kosten auf die Mietparteien zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Informieren Sie sich hierzu bei einem Fachanwalt / einer Fachanwältin. Grundlegend gilt: Insgesamt 8% der Gesamtkosten (früher waren es 11%) einer Modernisierungsmaßnahme lassen sich als Mietsteigerung pro Jahr auf die Mieter umlegen. Wartungskosten (abzgl. Reparaturen) sowie Betriebskosten werden als Nebenkosten anerkannt.

(Brandschutz-)Vorschriften für Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus

Da Mehrfamilienhäuser für gewöhnlich den Landesbauordnungen (LBO) unterliegen, sind die Vorschriften den Einbau eines Treppenlifts betreffend hier besonders streng. Es gelten die Richtlinien der DIN 18065.

Mindestlaufbreite

Befindet sich der Lift in der Parkposition, müssen nach wie vor mindestens 100 cm Breite zum Begehen der Treppe verfügbar sein. Man spricht hier von der “Mindestlaufbreite”. Entscheidend ist also, wie viel Platz das Schienensystem beansprucht. Der Lift selbst lässt sich eingeklappt in einer platzsparenden Parkposition positionieren. Auch eine kleine Kurve am Treppenende kann diesbezüglich sinnvoll sein.

Tipp: Ist eine zusätzliche, nicht notwendige Treppe vorhanden, reichen Mindestlaufbreiten von 50 cm aus. Rein technisch können Treppenlifte an Treppen mit einer Gesamtbreite von 70 cm realisiert werden.

Restlaufbreite

Die Restlaufbreite beschreibt den Platz, der zur Verfügung steht, während der Treppenlift ohne Passagiere und im eingeklappten Zustand unterwegs ist – 60 cm sollten übrig bleiben. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, ist es möglich, eine Treppenlift-Wartefläche je Etage bereitzustellen. Eingeklappt benötigen die meisten Treppenlifte bekannter Hersteller nur 30 bis 40 cm Platz. 

Weitere Vorschriften

Mindest- und Restlaufbreite sind nicht die einzigen Vorschriften, mit denen ein Höchstmaß an Sicherheit für die Hausbewohner gewährleistet werden soll.

Weitere Brandschutzvorschriften sind einzuhalten:

  • 1. Der Treppenlift muss gegen missbräuchliche Nutzung abgesichert werden.
  • 2. Treppenlifte sollten stets per Hand verschiebbar sein.
  • 3. Sofern möglich, ist ein Treppenlift aus nicht-brennbaren Materialien zu wählen.
  • 4. Ein Treppenhandlauf darf in seiner Nutzbarkeit nicht durch den Treppenlift beeinträchtigt werden.

Treppenlift im Mietshaus steuerlich geltend machen?

Welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, hängt davon ab, wer den Einbau bezahlt. Bei einem rein prophylaktischen Einbau zur Wertsteigerung des Hauses lassen sich lediglich 20% der Handwerkerkosten absetzen.  Die dadurch entstehende Steuerersparnis ist auf jährlich 1.200 € limitiert.

Wird der Treppenlift Einbau hingegen auf Kosten einer Mietpartei durchgeführt, sind die Kosten vollumfänglich als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Die Finanzbehörde berücksichtigt hierbei die Höhe der Kosten abzüglich der zumutbaren Belastung. Auch die Anwendung des Behindertenpauschbetrags ist möglich.

Alternativen zum Treppenlift prüfen

Nicht immer ist der neue oder gebrauchte Treppenlift die perfekte Lösung fürs Mehrfamilienhaus. Oft ist die Nachrüstung eines Außenaufzugs die bessere Alternative. Die Kosten sind definitiv umlegbar und steigern den Wert der Immobilie maßgeblich. Im Neubau kann auch ein klassischer Innenaufzug mit eingeplant werden. Die Kosten liegen aufgrund des erhöhten Planungsaufwandes jedoch etwas über denen vergleichbarer Außenaufzüge.

Gerne beraten wir Sie rund ums Thema. Unsere lokalen Partnerfirmen prüfen die Machbarkeit und erörtern Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen. Einbau und Montage sind in etwaigen Angeboten inkludiert.

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