Zahlreiche Lebenssituationen können einen Treppenlift erforderlich werden lassen - seien es Alterserscheinungen, Erkrankungen wie MS und Rheuma oder aber die Folgen eines Unfalls. Auch die Wertsteigerung einer Immobilie durch eine entsprechende Nachrüstung kann im Vordergrund stehen. Doch ist der Einbau überhaupt machbar? Erfahren Sie alles Wichtige über notwendige Treppenbreiten sowie weitere Voraussetzungen im Ein- und Mehrfamilienhaus.
In den meisten Fällen ist der Einbau eines Treppenlifts problemlos möglich, wenn die Treppe mindestens 70 cm breit ist. Denn im ausgeklappten Zustand benötigt ein klassischer Sitzlift gerade einmal 60 cm in der Breite. Zusammengeklappt sind es sogar nur rund 30 cm. Abweichungen sind natürlich möglich.
Modell | Platzbedarf eingeklappt | Platzbedarf ausgeklappt |
---|---|---|
Sitzlift | 30 cm Breite / Tiefe | 60 cm Breite / Tiefe |
Plattform-Treppenlift | 40 cm Breite / Tiefe | bis zu 90 cm Breite / Tiefe |
Hublifte und andere Senkrechtlifte werden nicht direkt auf der Treppe bzw. an der Wand, sondern parallel zu dieser verbaut. Damit lässt sich wertvoller Platz auf der Treppe einsparen. Teilweise kann sogar der Ausbau einer sehr engen / schmalen oder steilen Treppe zwecks Nachrüstung eines Senkrechtlifts eine Alternative sein.
Nur weil ein Treppenlifter rein technisch verbaut werden kann, ist der Einbau noch lange nicht zulässig! Vor allem in Mehrfamilienhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden, die den Landesbauordnungen unterliegen, gelten strenge Mindestlaufbreiten. Hierdurch wird gewährleistet, dass Treppen im Notfall als Fluchtweg dienen können und es zu keiner Beeinträchtigung durch einen Treppenlift kommt. Für gewöhnlich gelten die Vorgaben der DIN 18065. Auch im Privathaus kann es zu versicherungstechnischen Problemen kommen.
In einem Einfamilienhaus mit maximal zwei Etagen / Wohneinheiten gilt es, 80 cm Mindestlaufbreite an einer notwendigen Treppe einzuhalten. Ist eine zusätzliche Treppe vorhanden, reichen bereits 50 cm Mindestlaufbreite aus.
In Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten, mehr als 400 m² Wohnfläche oder mehr als zwei Etagen gelten 100 cm Mindestlaufbreite als Voraussetzung. Auch hier reduziert sich diese an einer zusätzlichen Treppe auf 50 cm.
Unter der Mindestlaufbreite versteht man den Platz, der zum Begehen der Treppe verfügbar ist, während sich der Lift in einer Parkposition befindet. Hierfür eignen sich kleine Kurven am Treppenanfang /-ende. Zudem sollte der Treppenlift klappbar sein.
Links zu den Landesbauordnungen (LBOs) aller Bundesländer:
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
Wenn der Lift im eingeklappten Zustand ohne Passagiere unterwegs ist, müssen nach wie vor 60 cm Platz zum Begehen der Treppe verfügbar bleiben. Das bedeutet, dass ein Lift, der zusammengeklappt 30 cm beansprucht, nur dann rechtlich sicher verbaut werden kann, wenn die Treppe mindestens 90 cm breit ist. Falls die Restlaufbreite nicht eingehalten werden kann, gibt es die Möglichkeit, auf jeder Etage eine Wartefläche bereitzustellen.
Die Landesbauordnungen der Bundesländer definieren weitere Anforderungen. Zielsetzung ist immer die maximale Sicherheit.
Mieter in Deutschland haben das Recht auf barrierefreien Zugang zum Wohnraum, wenn dies aus nachweislich gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Das bedeutet: Mieter dürfen bei bestehender Notwendigkeit einen Treppenlift einbauen lassen, müssen die Kosten aber selbst tragen. Auch für den Rückbau des Treppenlifts nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die jeweilige Mietpartei Sorge tragen. Zwar muss das Vorhaben mit Vermieter und Eigentümergemeinschaft abgesprochen werden, ablehnen dürfen die Eigentümer die bauliche Veränderung jedoch nicht. Lediglich bei Sicherheitsbedenken und der Nichteinhaltung oben genannter baurechtlicher Voraussetzungen, kann dem Einbau widersprochen werden.
Anders sieht es aus, wenn der Treppenlift rein prophylaktisch, beispielsweise als wertsteigernde Maßnahme im Rahmen einer Modernisierung eingebaut werden soll. Hier muss die Mehrheit der Stimmberechtigten der baulichen Veränderung zustimmen.
In öffentlichen Gebäuden benötigen Sie zwingend eine Genehmigung, bevor Sie den Lift einbauen lassen. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. In privaten Einfamilienhäusern ist hingegen keine Baugenehmigung notwendig.
Wenn Sie sich beispielsweise für einen gebrauchten Treppenlift entscheiden und diesen nicht beim Händler erwerben, müssen Sie Schienen und Einbau separat beauftragen. Tipp: Entscheiden Sie sich daher im Zweifel immer für ein Komplettangebot vom Fachbetrieb inklusive Schienen und Einbau.
Klassische Treppenlifte meistern Steigungswinkel von bis zu 70°. Ist die Treppe noch steiler, könnte es Sinn machen, die Treppe auszubauen und einen Senkrechtlift zu installieren.
Eine Baugenehmigung benötigen Sie nur in Mehrfamilienhäusern bzw. öffentlichen Gebäuden. In der Regel ist das Bauamt Ihrer Stadt / Gemeinde zuständig. Den richtigen Ansprechpartner können Sie telefonisch erfragen.
Mehr als zwei bis drei Stunden muss man für den Einbau eines Standard-Treppenlifts nicht einplanen. Die Montage über mehrere Etagen kann entsprechend länger dauern.
Ja, die Liftschienen werden individuell an die Treppenform angepasst. Die Kosten für neue und gebrauchte Kurven-Treppenlift liegen daher deutlich über denen von Modellen für gerade Treppen.
Während der Einbau eines Treppenlifts bei neuen Liften in der Regel im Preis inkludiert ist, kann es sein, dass die Montage bei einem gebrauchten Treppenlift separat erfolgt. Hier starten die Preise bei etwa 450 Euro - abhängig vom Aufwand. Werden zudem Führungsschienen benötigt, schlagen diese mit 2.000 Euro und mehr zu Buche. Die Gesamtpreise für Lift inkl. Einbau starten für neue Modelle bei 3.500 Euro - für gebrauchte Lifte bei etwa 2.500 Euro.
Nein, die Krankenkassen in Deutschland beteiligen sich in der Regel nur an Hilfsmitteln, die im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind. Treppenlifte zählen nicht dazu. Auch im Rahmen einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit werden Treppenlifte nicht direkt bezuschusst. Eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse ist nur indirekt über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung möglich.
Alina Markquard
Rufen Sie uns kostenfrei an (Mo - Fr von 08:00 - 18:00 Uhr): 0800 - 078 34 36
Schreiben Sie uns per E-Mail an: info@treppenlift-gebrauchte.de
Treppenlift Fachberater und Monteure in ganz Deutschland