Zahlt die Krankenkasse für einen (gebrauchten) Treppenlift? Kurz und knapp: Nein. Wenn überhaupt ist die Pflegeversicherung zuständig (gleicher Ansprechpartner) - und auch diese beteiligt sich lediglich indirekt an einem Treppenlift - allerdings mit immerhin bis zu 4.000 Euro pro Person. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, die Höhe der Förderung sowie den Ablauf der Antragstellung.
Sowohl neue als auch gebrauchte Treppenlifte gelten nicht als (Pflege)hilfsmittel. Damit beteiligen sich die Kranken- und Pflegekassen nicht direkt an den Kosten - weder im Krankheitsfall noch bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit. Dennoch ist es möglich, einen Zuschuss der Pflegeversicherung zu erhalten.
Schon ab Pflegegrad 1 unterstützten die Pflegeversicherungen in Deutschland wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu vier Personen gewährt werden. Das entspricht einer maximalen Förderung von 16.000 Euro.
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Versicherung eingereicht werden. Setzen Sie dafür einfach ein Anschreiben mit dem Betreff: “Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)” auf. Erklären Sie im Anschreiben, wieso der Treppenlift die Wohnsituation verbessert und reichen Sie einen Kostenvoranschlag mit ein. Dieser ist notwendig, damit die Pflegekasse über den Antrag entscheiden kann.
Der Pflegekassenzuschuss kann für den Kauf eines gebrauchten Treppenlifts verwendet werden, dient allerdings auch der Finanzierung anderer wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.
Überlegen Sie sich, für welche Maßnahme Sie den Zuschuss der Pflegeversicherung verwenden. Denn dieser wird nur bei einem deutlich veränderten Pflegebedarf ein zweites Mal gewährt.
Oft gibt es die Möglichkeit, verschiedene Fördermittel für verschiedene Maßnahmen heranzuziehen: Sofern Sie die Möglichkeit haben, einen Zuschuss bei der KfW zu beantragen, können Sie diesen für die teurere Maßnahme nutzen - beispielsweise den Umbau des Badezimmers. Das macht Sinn, da dieser prozentual berechnet wird (bis zu 12,5 %) und mit bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit auch nominell höher ausfällt.
(Pflege)hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geführt sind, werden direkt von der Versicherung bezuschusst. Das ist beispielsweise bei Rollstühlen, Rollstuhl-Treppensteigern und mobilen Rollstuhlrampen der Fall.
Das nachfolgende Rechenbeispiel bezieht sich auf ein Ehepaar, das gemeinsam im gleichen Haushalt lebt und bei dem beide Parteien mindestens Pflegegrad 1 zugeteilt bekommen haben.
Sitzlift (gebraucht) | 3.900 Euro |
- Pflegekassenzuschuss | 8.000 Euro |
= Eigenanteil | 0 Euro |
Restbudget | 4.100 Euro |
Setzen Sie den Eigenanteil, der nach Abzug aller Zuschüsse / Förderungen / Kostenbeteiligungen verbleibt, ganz einfach als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer ab. Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, den Behindertenpauschbetrag zu nutzen.
Personen jeglichen Alters, die nachweislich einen Treppenlift benötigen, diesen aber weder aus der eigenen Tasche bezahlen können noch die Bonität für ein Darlehen besitzen, können die Hilfe des Sozialamts (Amt für Grundsicherung in Anspruch nehmen). Das Amt zahlt für die günstigste Lösung: Ein gebrauchter Treppenlift ist also das Mittel der Wahl.
Grundlegend gilt: In den meisten Fällen ist eine Kombination von Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, also den Kauf eines gebrauchten Treppenlifts, nicht möglich. Sehr wohl dürfen Antragsteller aber verschiedene Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen nutzen.
Nein, die Krankenkassen in Deutschland beteiligen sich in der Regel nur an Hilfsmitteln, die im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind. Treppenlifte zählen nicht dazu. Auch im Rahmen einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit werden Treppenlifte nicht direkt bezuschusst. Eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse ist nur indirekt über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung möglich.
Michael Thormann
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